Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Internationaler Kfz-Handel

    Kriminelle steuern Kfz-Export nach Russland: Sanktionsumgehung erkennen ‒ und melden

    von Rechtsanwalt Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH Köln und Tetiana Yurkiv, Köln

    | Der Handel mit deutschen Luxusfahrzeugen in Russland floriert ‒ trotz EU-Sanktionen inkl. Exportverbot. Verkauft werden sie von zwielichtigen Zwischenhändlern, die die komplexen und teils widersprüchlichen Sanktionsregelungen geschickt für ihre kriminelle „Umgehungsstrategien“ ausnutzen. Wie Sie potenziell sanktionierte Personen identifizieren können, welche Behörden zuständig sind und welche Schritte Sie im Fall eines Verdachts unternehmen sollten, erfahren Sie in Teil 2 der ASR-Serie. |

    An welche Behörde Sie sich wann wenden müssen

    Bereits das gesetzliche Wirrwarr zu den Sanktionsvorschriften ist ‒ wie in Teil 1 der zweiteiligen ASR-Serie erläutert (ASR 10/2024, Seite 3, Abruf-Nr. 50128530) ‒ schwer zu durchschauen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche deutsche Behörden zuständig sind. Welche Behörden im Kontext „Sanktionsumgehung“ relevant sind und wer für was zuständig ist, können Sie folgender ASR-Übersicht entnehmen:

     

    Übersicht / Welche Behörde in Deutschland wann zuständig ist

    • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
      • Der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) geht es um eine Vermögenserfassung (Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen) in Deutschland ansässiger, sanktionierter Personen. Folglich sind ihr nach § 10 SanktDG natürliche oder juristische Personen zu melden, die sich als Aus- oder Inländer nach § 2 Abs. 5 und 15 AWG auf den Sanktionslisten der EU befinden. Das sind klassischerweise Personen mit Wohnsitz an den bayrischen Seen oder die Luxusyacht in einem deutschen Hafen. Melden müssten Sie also konkret z. B. den auf der Sanktionsliste befindlichen Auftragggeber für die Veredelung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs. Diese Personen sollen nicht in den Genuss möglicher finanzieller Ressourcen kommen.
      • Die entsprechende Meldung können Sie weitgehend formlos per E-Mail abgeben.
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
      • Im Unterschied zur Zuständigkeit der ZfS geht es dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, nicht um die Erfassung inländischen Vermögens, sondern um den klassischen Export. Folglich müssen Sie dem BAFA Vorgänge melden, bei denen der Verdacht einer Sanktionsumgehung besteht.
    •  
    • Wichtig | Die Verdachtsschwelle ist bei der Sanktionsumgehung höher als die für Geldwäscheverdachtsmeldungen. Deshalb sollte ein gewisses Maß an Konkretisierung gegeben sein, wenn Sie eine Meldung vornehmen. Die operative Verantwortlichkeit für Ermittlungen liegt dann bei den Zollkriminalämtern.
    • Financial Intelligence Unit (FIU)
      • Der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ‒ besser bekannt als Financial Intelligence Unit (FIU) und Kfz-Händlern aus dem Bereich der Geldwäscheverdachtsmeldungen bestens bekannt ‒ ist zu melden, wenn der Verdacht besteht, dass für den Fahrzeugkauf inkriminierte Gelder verwendet werden könnten. Damit sind Gelder gemeint, die in Verbindung mit einer strafbaren Vortat stehen könnten.
    •  
    • Praxistipp | Die von der FIU erstellten Typologiepapiere, die sich eigentlich auf die Geldwäsche beziehen, sind ‒ analog angewandt ‒ auch hinsichtlich möglicher Sanktionsumgehung sehr hilfreich.