· Fachbeitrag · Internationaler Kfz-Handel
Kriminelle steuern Kfz-Export nach Russland: Sanktionsumgehung erkennen ‒ und melden
von Rechtsanwalt Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH Köln und Tetiana Yurkiv, Köln
| Der Handel mit deutschen Luxusfahrzeugen in Russland floriert ‒ trotz EU-Sanktionen inkl. Exportverbot. Verkauft werden sie von zwielichtigen Zwischenhändlern, die die komplexen und teils widersprüchlichen Sanktionsregelungen geschickt für ihre kriminelle „Umgehungsstrategien“ ausnutzen. Wie Sie potenziell sanktionierte Personen identifizieren können, welche Behörden zuständig sind und welche Schritte Sie im Fall eines Verdachts unternehmen sollten, erfahren Sie in Teil 2 der ASR-Serie. |
An welche Behörde Sie sich wann wenden müssen
Bereits das gesetzliche Wirrwarr zu den Sanktionsvorschriften ist ‒ wie in Teil 1 der zweiteiligen ASR-Serie erläutert (ASR 10/2024, Seite 3, Abruf-Nr. 50128530) ‒ schwer zu durchschauen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche deutsche Behörden zuständig sind. Welche Behörden im Kontext „Sanktionsumgehung“ relevant sind und wer für was zuständig ist, können Sie folgender ASR-Übersicht entnehmen:
Übersicht / Welche Behörde in Deutschland wann zuständig ist |
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