· Nachricht · Kartellrecht
Kfz-GVO ist um fünf Jahre verlängert worden
| Die Europäische Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor, kurz Kfz-GVO, um fünf Jahre bis zum 31.05.2028 verlängert. Außerdem hat sie die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. |
Die überarbeiteten Leitlinien sollen es Kfz-Betrieben erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Werkstätten Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben.
Konkret wird in den aktualisierten Ergänzenden Leitlinien
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