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  • · Fachbeitrag · Kaufrecht

    Verkaufsprozess mit gutachterlicher Unterstützung ‒ so gelingt es in der Praxis

    von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide

    | Bei Kaufverträgen, die seit dem 01.01.2022 abgeschlossen werden und bei denen der Käufer Verbraucher ist, muss der Verkäufer Vorabinformationen erteilen. Weicht das verkaufte Fahrzeug von der Üblichkeit ab, muss der Verkäufer den Verbraucher-Kunden eigens vor Kaufvertragsschluss separat darauf hinweisen. ASR unterbreitet in verschiedenen Beiträgen Vorschläge, wie die Umsetzung gelingt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Verkaufsprozess mit gutachterlicher Unterstützung aufgesetzt werden kann, um den Informationspflichten gerecht zu werden. |

    Das steckt hinter der Idee der gutachterlichen Unterstützung

    Die Idee ist folgende: Bei dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen holt das Autohaus ein spezialisiertes Gutachterbüro mit ins Boot. Der Vorteil besteht darin, dass Gutachterbüros über große Datenbanken mit einer Vielzahl von Fahrzeugdaten verfügen. Das Abweichen von der Üblichkeit wird dem Gutachter aufgrund der großen Datenmenge sofort ins Auge springen. Das macht sich das Autohaus zu nutze.

    Umsetzung im Verkaufsprozess

    Das Autohaus nutzt das Gutachten für den Verkaufsprozess. Dabei bietet sich folgendes praktische Vorgehen in vier Schritten an: