· Nachricht · Kfz-Leasing
Leasingnehmer kann Kilometerleasingverträge nicht widerrufen
| Haben Sie als Leasinggeber mit einem Verbraucher-Kunden einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung geschlossen, kann Ihr Kunde diesen nicht widerrufen. Dies hat der BGH klargestellt. |
Im Urteilsfall hatte der Leasingnehmer den Leasingvertrag über einen Neuwagen im Jahr 2015 geschlossen und im Jahr 2018 den Widerruf erklärt. Nach Ansicht des BGH handelt es sich zwar um einen entgeltlichen Nutzungsvertrag. Allerdings sind die speziellen Voraussetzungen des § 506 Abs. 2 BGB nicht erfüllt. Der Leasingvertrag erfüllt keinen der in § 506 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB abschließend genannten Fälle. Er sieht
- weder eine Erwerbspflicht des Leasingnehmers,
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