· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung/Privathaftpflichtversicherung
Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung ‒ Wann greift die Benzinklausel?
von Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg
| Hat ein Unfallverursacher sowohl eine Kfz- als auch eine Privathaftpflichtversicherung, ist es ihm in der Regel lieber, wenn der Unfall von der Privathaftpflichtversicherung reguliert wird. Denn die kennt keinen Verlust an Schadenfreiheitsrabatt. In der Praxis stellt sich dabei aber häufig die Frage, ob die Privathaftpflichtversicherung überhaupt greift und wann aufgrund der „Benzinklausel“ Ansprüche aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind. ASR bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
Die „Benzinklausel“ in der Privathaftpflichtversicherung
Bei der „Benzinklausel“ handelt es sich um eine Ausschlussklausel innerhalb der Privathaftpflichtversicherung. Sie soll vermeiden, dass es zu einer Doppelversicherung aus Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung kommt. Zudem wird ein lückenloser Deckungsanschluss zwischen beiden Versicherungsarten bezweckt.
Die Formulierung orientiert sich in der Regel an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die aktuelle Musterklausel, Stand Mai 2020, lautet wie folgt:
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