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  • · Nachricht · Leasing

    E-Mobilität: Umweltprämie bei geleasten Fahrzeugen

    | Seit dem 16.11.2020 unterstützen Bund und Hersteller geleaste Fahrzeuge erst bei einer Laufzeit von über 23 Monaten mit der vollen Prämie, die auch bei einem Kauf gelten würde. ASR verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welcher Betrag in welchem Fall gezahlt wird. |

     

    • Kaufprämie bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis

    6-11 Monate

    12-23 Monate

    >23 Monate

    Batteriefahrzeug

    1.500 Euro

    3.000 Euro

    6.000 Euro

    Plug-In-Hybrid

    1.125 Euro

    2.250 Euro

    4.500 Euro

     
    • Kaufprämie bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis

    6-11 Monate

    12-23 Monate

    >23 Monate

    Batteriefahrzeug

    1.250 Euro

    2.500 Euro

    5.000 Euro

    Plug-In-Hybrid

    937,50 Euro

    1.875 Euro

    3.750 Euro

     

     

    PRAXISTIPP | Sie können den Umweltbonus kombinieren mit

    • den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
    • dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
    • der „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen ‒ Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

    Weitere Informationen zur Prämie, insbesondere zur Antragsstellung erhalten Sie in der amtlichen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 05.11.2020 (Abruf-Nr. 219943).

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Höhere Förderbeträge für Elektrofahrzeuge“, ASR 8/2020, Seite 1 → Abruf-Nr. 46716775
    Quelle: ID 46992414