· Fachbeitrag · Leasing/Umsatzsteuer
Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen
| Mit zwei Entscheidungen vom selben Tag hat der BGH eine Formularklausel zur Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen für wirksam erklärt und die Umsatzsteuerpflicht von Ausgleichszahlungen bei Restwertdifferenzen bejaht. |
- Eine Formularklausel, wonach beim Privatleasing mit Restwertabrechnung der Leasingnehmer dem Leasinggeber für den Fall eines Verwertungserlöses unterhalb des kalkulierten Restwerts den Ausgleich des Differenzbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) garantiert, ist rechtlich einwandfrei. Eine spezielle Aufklärung des Verbrauchers ist nicht notwendig. In den Entscheidungsfällen ging es um die Geschäftsbedingungen von VW Leasing.
- Als Teil des Entgelts für die Gebrauchsüberlassung unterliegt die Ausgleichszahlung für die Restwertdifferenz der Umsatzsteuerpflicht nach § 1 Abs.1 Nr.1, § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG (BGH, Urteil vom 28.5.2014, Az. VIII ZR 179/13, Abruf-Nr. 141741, und BGH, Urteil vom 28.5.2014, Az. VIII ZR 141/13; Abruf-Nr. 141742).
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