· Nachricht · Mietwagen
Grob fahrlässiger Unfall mit Mietwagen und Haftungsausschluss
| Das OLG Hamm hat eine wichtige Entscheidung für Autovermieter gefällt. Sie betrifft eine Abweichung von den Grundsätzen der Vollkaskoversicherung, konkret vom Leitbild des § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), bei grober Fahrlässigkeit. |
Die Leitsätze der Entscheidung lauten wie folgt (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2021, Az. 7 U 31/21, Abruf-Nr. 227332):
- Eine Regelung in AGB eines Autovermieters, die eine vertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters und des berechtigten Fahrers für den Fall grober Fahrlässigkeit vollständig ausschließt, ist wegen Abweichung vom Leitbild des § 81 Abs. 2 VVG für die Vollkaskoversicherung unwirksam.
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