· Fachbeitrag · NW-Handel
Anspruch auf Nachfolgemodell auch bei Kauf eines Auslaufmodells mit „Schummelsoftware“
| Auch der Käufer eines mangelhaften Auslaufmodells mit „Schummelsoftware“, dessen Produktion im Zeitpunkt des Kaufs längst gestoppt war, hat Anspruch auf die Lieferung des Nachfolgemodells. Das hat das OLG Stuttgart zu einem Skoda Octavia Combi der II. Generation mit Zwei-Liter-Motor EA 189 entschieden, obwohl das Nachfolgemodell (Generation III) im Zeitpunkt des Kaufs bereits verfügbar war. |
OLG Stuttgart: Anspruch auf Ersatzlieferung nicht ausgeschlossen
Seit dem Überraschungsbeschluss des BGH vom 08.01.2019 steht fest, dass ein Händler ersatzweise das Nachfolgemodell liefern muss, wenn das ursprünglich gelieferte ‒ mangelhafte ‒ Fahrzeug nicht mehr produziert wird (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, Az. VIII ZR 225/17, Abruf-Nr. 207490).
Das Urteil des OLG Stuttgart dehnt die BGH-Rechtsprechung aus: Nach den Grundsätzen des BGH-Beschlusses sei der Anspruch auf Ersatzlieferung auch in der eingangs beschriebenen Konstellation nicht ausgeschlossen (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2019, Az. 5 U 45/18, Abruf-Nr. 210447).
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