28.11.2019 · Nachricht · NW-Handel
Bei Auslaufmodell doch kein Anspruch auf das Nachfolgemodell
| Geht es nach dem OLG Koblenz, kann der Käufer eines mangelhaften Auslaufmodells mit „Schummelsoftware“ keine Lieferung des Nachfolgemodells aus der aktuellen Serienproduktion verlangen. Genau andersherum hatte das OLG Stuttgart entschieden. |
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