18.10.2016 · Fachbeitrag · NW-Handel
Bei „fabrikneu“ kann es auf jeden einzelnen Tag ankommen
| Um als „fabrikneu“ zu gelten, dürfen zwischen dem Produktionsdatum und dem Abschluss des Kaufvertrags grundsätzlich nicht mehr als zwölf Monate liegen. Dabei kann es auf jeden Tag ankommen, wie eine Entscheidung des OLG Hamm zeigt. Im Urteilsfall wollte die Käuferin eines Mercedes CL 500 vom Kauf zurücktreten mit der Begründung, ein Haldenfahrzeug und Auslaufmodell erhalten zu haben. Damit hatte sie keinen Erfolg. |
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