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  • 24.05.2017 · Nachricht · NW-Handel

    Ersatzlieferung trotz geglückter Mangelbeseitigung jetzt beim BGH

    | Das OLG Nürnberg hat einen Kfz-Händler zur Ersatzlieferung in einem NW-Geschäft verurteilt, obwohl der Mangel (im Display des BMW X3 war mehrmals die Anzeige „Kupplungsüberhitzung“ erschienen) letztlich doch noch behoben werden konnte. Das OLG hat aber die Revision zugelassen, damit der BGH die Sache endgültig entscheiden kann. Der Händler hat davon Gebrauch gemacht, und so wird sich jetzt der BGH mit der Sache beschäftigen. Das Aktenzeichen vor dem BGH lautet: VIII ZR 66/17. |