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  • 25.04.2017 · Nachricht · NW-Handel

    Ersatzlieferung trotz letztlich geglückter Mangelbeseitigung

    | Ein NW-Käufer hat bekanntlich freie Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung. Erste Wahl ist meist die Mängelbeseitigung. Klappt es nicht, kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen. Was aber, wenn es jetzt, nach der Erklärung „ich will einen Neuen“, auf einmal mit der Mängelbeseitigung doch noch geklappt hat? Der Käufer kann trotzdem auf Ersatzlieferung bestehen, lautet die Antwort des OLG Nürnberg. |