· Nachricht · NW-Handel
Ersatzlieferung trotz letztlich geglückter Mangelbeseitigung
| In ASR 5/2017 (Seite 3) haben wir eine Entscheidung des OLG Nürnberg zur Frage vorgestellt, ob der Käufer trotz letztlich geglückter Mangelbeseitigung (mehrmalige Anzeige „Kupplungsüberhitzung“) auf einer Ersatzlieferung bestehen kann. Der BGH hat sie jetzt gekippt und der BMW AG einen Sieg beschert, allerdings nur vorläufig. In wesentlichen Punkten hat Karlsruhe zugunsten des klagenden Käufers entschieden. Doch der Reihe nach. |
- Der BGH folgt dem OLG Nürnberg in der Annahme, der BMW X3 habe aufgrund der unzulänglichen Kupplungsüberhitzungsanzeige im Textdisplay einen Sachmangel gehabt. Nun hatte der Käufer zunächst Beseitigung dieser Störung verlangt, erst nach mehreren aus seiner Sicht erfolglosen Versuchen in einer BMW-Niederlassung ist er auf die Variante Ersatzlieferung (= Neulieferung) umgestiegen. Macht nichts, sagt auch der BGH.
- In einem weiteren Punkt schlägt der BGH sich mit dem OLG auf die Seite des Käufers: BMW hatte behauptet, durch ein Software-Update während des laufenden Prozesses den Mangel behoben zu haben, damit sei rechtlich die Luft aus der Sache raus. Mitnichten, meint der BGH. Das Update sei eigenmächtig, also hinter dem Rücken des Käufers, gemacht worden.
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