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  • 18.09.2019 · Nachricht · NW-Handel

    Fahrersitz nicht höhenverstellbar: Käufer erhält Kaufpreis zurück

    | Fehlt dem Neuen ein Ausstattungsdetail, das der Käufer erwarten konnte, ist er mangelhaft. So klar das ist, so umstritten kann sein, ob der Mangel das für einen Rücktritt vom Kauf nötige Gewicht hat. Weiterer Streitpunkt: Bevor der Käufer den Rücktritt erklärt, muss er dem Händler Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Da gibt es aber Ausnahmen, wie eine Entscheidung des LG Köln lehrt. |