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  • 23.06.2016 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Frist für Ersatzlieferung muss mindestens einen Monat lang sein?

    | Die Frist zur Nacherfüllung – Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung (Nachbesserung) – muss laut Gesetz angemessen lang sein. Im Fall der Ersatzlieferung eines Fahrzeugs ist das in der Regel ein Monat, entschied das OLG Düsseldorf. Dort scheiterte ein Käufer mit seinem Rücktrittsbegehren, weil er für die Ersatzlieferung keine Frist gesetzt hatte, sondern nur eine Frist zur Bestätigung der Haftung. |