· Fachbeitrag · NW-Handel
Kraftstoff-Mehrverbrauch und erhöhte Kohlendioxidemission
| Mehrverbrauchsklagen von NW-Käufern beschäftigen zunehmend die Gerichte. Einen besonderen Aspekt, nämlich die Frage nach einem Doppelmangel wegen Mehrverbrauchs und erhöhter Kohlendioxidemission beleuchtet erstmals das OLG Hamm. |
Das Fahrzeug (Marke unbekannt) sollte nach Herstellerangaben im Mix 7,1 l verbrauchen. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige ermittelte 7,7 l und damit ein Plus von 8,45 Prozent. Das war den Hammer Richtern zu wenig für einen Rücktritt vom Kauf. Mangel ja, aber unerheblich, so ihr Urteil. Keinen Erfolg hatte der Käufer mit seinem Versuch, den Mangel unter Hinweis auf die erhöhte Kohlendioxidemission (statt 169 g/km 178 g/km) quasi zu verdoppeln. Ein gesondert zu beurteilender Mangel läge nicht vor, vielmehr gehe Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemission technisch wie mathematisch Hand in Hand (Urteil vom 9.6.2011, Az: I-28 U 12/11; Abruf-Nr. 112897).