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  • 26.07.2013 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Quietschende Bremsen ein Rücktrittsgrund

    | Das Berliner Kammergericht (KG) gewährte einem Rechtsanwalt, der einen neuen Alfa Romeo 159 als Verbraucher gekauft hatte, das Recht zum Rücktritt wegen quietschender Bremsen. Das aus Sicht des Kfz-Handels negative Urteil ist gleichwohl interessant, spiegelt es doch das gesamte Programm eines Prozesses um die Haftung bei Sachmängeln wider. |