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  • 19.11.2014 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Standzeit bei „EU-Importfahrzeug mit Tageszulassung“

    | Wer ein Fahrzeug als „EU-Importfahrzeug mit Tageszulassung“ verkauft, dessen Produktion 23 Monate und dessen Erstzulassung 19 Monate zurückliegt, kann dem Käufer einen Rücktrittsgrund liefern, wenn er ihn nicht über diese Umstände aufklärt, entschied das LG Berlin. |