20.05.2022 · Nachricht · Reparaturkosten
AG München: Unfallgeschädigter muss Rabatt nicht aushandeln
| In der Praxis sehen sich Kfz-Werkstätten immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Unfallgeschädigte verpflichtet sind, einen Rabatt mit der Werkstatt zugunsten des Versicherers auszuhandeln. Nein, sagt das AG München mit Blick auf die BGH-Rechtsprechung. Gewährt die Werkstatt dem Geschädigten für Unfallreparaturen keinen Rabatt, ist der Geschädigte nicht verpflichtet, einen solchen zugunsten des Versicherers auszuhandeln. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig