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  • 05.01.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Werkstatteigenes Kfz: So gelingt der Auslastungsnachweis

    | Wird bei einem Unfall ein werkstatteigenes Kfz beschädigt, haben Sie als Werkstattinhaber und Geschädigter Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Fremdreparatur einschl. des Gewinnanteils. Allerdings setzt das voraus, dass im Zeitraum der Reparatur des eigenen Fahrzeugs die Auslastung mit Fremdaufträgen gut war. Wird das eigene Fahrzeug nur in Leerlaufphasen repariert, liegt darin nicht die notwendige überpflichtige Anstrengung, so der BGH (Urteil vom 26.05.2023, Az. VI ZR 274/22, Abruf-Nr. 236279 ). Zwei Urteile zeigen, wie der Auslastungsnachweis gelingt. |