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  • 06.07.2015 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Haftung des Verkäufers für ein in Brand geratenes Fahrzeug

    | Knapp vier Monate nach dem Kauf fing der gebraucht gekaufte Pkw während der Fahrt Feuer und brannte völlig aus. Der niederländische Händler will für den Schaden der Käuferin, einer Verbraucherin, nicht haften. Jetzt hat der EuGH Stellung bezogen – vor allem zur Reichweite der Beweislastumkehr, die im deutschen Recht in § 476 BGB geregelt ist. Ersten Einschätzungen zufolge steht das EuGH-Urteil im Gegensatz zur – händlergünstigen – Rechtsprechung des BGH. Möglicherweise muss dieser jetzt zugunsten der Verbraucher und damit zulasten des Handels nachbessern. |