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  • 25.10.2021 · Nachricht · Unfallregulierung

    Preisgestaltungsautonomie gilt auch bei Unfallreparaturen

    | Ohne Unterlass versuchen Versicherer, in der Unfallschadenabwicklung den Eindruck zu erwecken, es gebe gültige Regeln, die bestimmte Positionen zu „Gemeinkosten“ machen. Solche Positionen wie Reinigungskosten, Probefahrtkosten, Mietkosten für Richtwinkelsätze oder aktuell die Desinfektionskosten dürften also nicht berechnet werden. Das LG Karlsruhe hat sich nun klar pro Preisgestaltungsautonomie der Werkstatt und gegen die Gemeinkostenthese der Versicherer positioniert. |