· Fachbeitrag · Werkstattrecht
Der Reparaturvertrag von Anfang bis Ende (Teil 5): Die Sicherungsmittel beim Werkvertrag
von Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg
| Nicht bei jedem Kunden hat man nach der Reparatur des Fahrzeugs die Gewissheit, dass die Rechnung beglichen wird. Bar- oder Kartenzahlung noch im Autohaus ist die sicherste Variante, um an den Werklohn zu gelangen. Doch welche Sicherungsmittel bestehen, wenn die Zahlung im Autohaus nicht erfolgt? ASR erläutert die Sicherungsmittel beim Werkvertrag. |
Gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht
Das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB sieht vor, dass das Fahrzeug mit allen dazugehörenden Teilen wie den Fahrzeugschlüsseln und den Zulassungsbescheinigungen (analog § 952 BGB) einbehalten werden darf. Drei Voraussetzungen sind hierfür erforderlich:
1. Kunde ist Eigentümer des Fahrzeugs
Der Kunde muss Eigentümer des Fahrzeugs sein. Diese Voraussetzung führt insbesondere bei geleasten und finanzierten Fahrzeugen zu erheblichen Schwierigkeiten im Werkstattalltag:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig