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  • · Fachbeitrag · Werkstattrecht

    Der Reparaturvertrag von Anfang bis Ende (Teil 2): Der Inhalt des Werkstattauftrags

    von Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg

    | Ein klar formulierter Werkstattauftrag über Umfang und Kosten ist das A und O, um Streitigkeiten mit dem Kunden zu vermeiden sowie ‒ bei Unfallschadenreparaturen ‒ Regressansprüche des Kfz-Versicherers erfolgreich abzuwehren. |

    Grundlegendes zum Werkstattauftrag

    Die werkvertragliche Vergütung ist gesetzlich in § 632 BGB geregelt. Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn das Werk nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (§ 632 Abs. 1 BGB). Diese Voraussetzung ist bei der Reparatur unproblematisch erfüllt.

     

    Von Bedeutung ist jedoch die Höhe der Vergütung. § 632 Abs. 2 BGB regelt, dass beim Fehlen einer verbindlichen Taxe („Gebühr“) die vertraglich vereinbarte Vergütung gilt. Ist vertraglich nichts vereinbart, kommt die übliche Vergütung zur Anwendung.