· Fachbeitrag · Werkstattrecht
Haftung für Teilediebstahl aus Kundenfahrzeug
| Darf der Teilkaskoversicherer, der einen Schaden reguliert hat, eine Kfz-Werkstatt in Regress nehmen, wenn Teile aus einem Fahrzeug, das sich in der Obhut der Werkstatt befindet, entwendet werden? Die Antwort auf die Frage eines Lesers lautet: Nur wenn die Obhutspflicht verletzt wurde. |
Frage: In unserem räumlichen Umfeld häufen sich Fälle, bei denen über Nacht Kundenautos aufgebrochen werden. Es sind immer Vans. Gestohlen werden die Einzelsitze der zweiten und dritten Reihe. In einem aktuellen Fall hat der Teilkaskoversicherer des Kunden den Schaden reguliert. Nun will er bei uns Regress nehmen, basierend auf dem Vorwurf einer Verletzung unserer Obhutspflicht. Wir haben das an unsere Handel- und Handwerkversicherung weitergeleitet, meinen aber, nicht verantwortlich zu sein. Ist das richtig?
Unsere Antwort: Es kommt - typische Juristenantwort - darauf an.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig