13.06.2023 · Nachricht · Werkstattrecht
„Handyverbot“ gilt auch für Auslese-/Diagnosegeräte
| Die Nutzung eines mit einem mobilen Diagnosegerät verbundenen Auslesegeräts am Steuer ist verboten. Denn: Derartige Diagnosegeräte fallen unter das „Handyverbot“ nach § 23 Abs. 1a StVO. Das musste ein Kfz- Mechaniker vor dem OLG Schleswig erkennen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig