· Fachbeitrag · Werkstattrecht
Kaskoschaden: Darf die Werkstatt die Kosten für einen Kostenvoranschlag in Rechnung stellen?
| Ein Fall aus dem Werkstattalltag: Ein Kunde kommt in Ihre Werkstatt, er hat einen Kaskoschaden und will einen Kostenvoranschlag. Den habe nämlich der Versicherer gefordert. Können Sie den Aufwand dafür berechnen? Das fragt sich auch ein ASR-Leser. |
Frage: Kann die Werkstatt den Aufwand für einen Kasko-Kostenvoranschlag berechnen? Falls ja: Muss der Kaskoversicherer dem Versicherungsnehmer die Kosten erstatten? Und wenn auch das mit ja beantwortet wird: Kann die Werkstatt den Betrag behalten, wenn sie anschließend mit der Reparatur beauftragt wird, oder muss sie den Betrag dann mit den Reparaturkosten verrechnen?
Antwort: Für die Beantwortung der Fragen müssen Sie die verschiedenen Rechtsebenen sauber auseinanderhalten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig