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  • 22.07.2015 · Fachbeitrag · Werkstattrecht/Garantie

    Kein Vergütungsanspruch bei irrtümlicher Garantiezusage

    | Ein Kunde muss für den Einbau eines ATM nichts zahlen. Dabei war die Herstellergarantie eigentlich futsch, weil der Kunde Wartungstermine für sein Fahrzeug überzogen hatte. Mit diesem für die Werkstatt und den Hersteller ärgerlichen Ergebnis endete ein Prozess vor dem OLG Koblenz. |