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  • · Fachbeitrag · Werkstattrecht/Schadenersatz

    Autohaus haftet für Brandschaden nach Werkstattaufenthalt ‒ Das sind die Folgen für die Praxis

    von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide

    | Was klein anfängt, kann sich ganz schnell zu einer großen Sache auswachsen. Das zeigt ein Urteil des OLG Koblenz. In dem Fall hatte eine Reparaturmaßnahme, für die ein Autohaus nur 107,10 Euro in Rechnung stellte, zur Folge, dass das Autohaus dem Fahrzeugeigentümer wegen fehlerhafter Ausführung der Reparaturmaßnahme auf Schadenersatz in Höhe von 257.000 Euro haftete. ASR macht Sie mit dem Urteil vertraut und erläutert Ihnen, wie Sie solch einen Schadenersatz-Fall in Ihrem Autohaus vermeiden. |

    Der Schadenersatz-Fall vor dem OLG Koblenz

    In dem Fall vor dem OLG Koblenz beauftragte ein Privatmann ein Autohaus mit dem Ölwannenwechsel an seinem Lamborghini Murcielago. Dazu wurde das Motoröl im Lamborghini abgelassen und aufgefangen. Nach Durchführung des Ölwannenwechsels wurde dieses Öl wieder eingefüllt. Zusätzlich füllten die Mitarbeiter des Autohauses neues Motorenöl über den Öleinfüllstutzen ein. Dieses Öl stammte aus zwei vom Lamborghini-Eigentümer mitgebrachten Öldosen von jeweils einem Liter Inhalt. Das Autohaus berechnete für die Arbeiten insgesamt 107,10 Euro.

     

    Als der Lamborghini zurück zu seinem Eigentümer gefahren wurde, brannte dieser wegen Überfüllung des Ölvorratsbehälters vollständig aus. Da der Lamborghini zu dem Zeitpunkt mit einem roten Überführungskennzeichen unterwegs war, erstattete der Versicherer dem Lamborghini-Eigentümer „lediglich“ den vereinbarten Höchstentschädigungsbetrag von 115.000 Euro abzüglich 153 Euro Selbstbeteiligung. Der Gesamtschaden belief sich aber auf 257.000 Euro.