29.11.2023 · Nachricht · Zugang zu Fahrzeuginformationen
EuGH: DSGVO steht der Bereitstellung von FIN nicht im Wege – Kfz-Werkstätten und Ersatzteilhändler haben Anspruch auf FIN
| Fahrzeughersteller müssen Kfz-Werkstätten und Ersatzteilhändlern die Informationen zugänglich machen, die sie für die Reparatur und Wartung der Fahrzeuge benötigen. Dazu gehört auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Ermöglicht es die FIN, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie deswegen ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Das hat jüngst der EuGH klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig