24.11.2015 ·
Downloads allgemein · Unternehmensführung · Personalmanagement
Der Arbeitgeber, aus dessen Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer ausscheidet, ist verpflichtet, eine Urlaubsbescheinigung auszustellen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Eine Urlaubsbescheinigung kann wie folgt formuliert werden
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