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  • 24.11.2015 · Downloads allgemein · Unternehmensführung · Personalmanagement

    Urlaub: Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Abs. 2 BUrlG

    Der Arbeitgeber, aus dessen Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer ausscheidet, ist verpflichtet, eine Urlaubsbescheinigung auszustellen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Eine Urlaubsbescheinigung kann wie folgt formuliert werden