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  • 04.02.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Überversorgungsgrenze bei unterjähriger Gehaltsänderung

    | Erhält ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) eine Pensionszusage, darf die spätere Gesamtversorgung nicht mehr als 75 Prozent der Aktivbezüge betragen. Sonst liegt eine Überversorgung vor, die zur Kürzung der Pensionsrückstellungen bei der GmbH führt. Nach Ansicht des FG Düsseldorf kommt es bei einer Gehaltsreduzierung während des Jahres auf den tatsächlich bezogenen und nicht auf den neuen Jahreslohn an. |