Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Mehr netto: Freiwilliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Fahrtkostenzuschuss umwandeln

    | Wenn Sie Ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen, fressen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge davon den größten Teil auf. Die Alternative lautet: Wandeln Sie dieses Weihnachts- oder Urlaubsgeld in einen Fahrtkostenzuschuss um. So sorgen Sie dafür, dass der größte Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes im Portemonnaie Ihrer Mitarbeiter ankommt. Und als Arbeitgeber zahlen Sie geringere Beiträge zur Sozialversicherung. |

     

    Der steuer- und arbeitsrechtliche Hintergrund

    Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Fahrtkosten bis zur Höhe der Entfernungspauschale erstatten und pauschal mit 15 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass Sie die Entfernungspauschale zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Maßgebend ist dabei der arbeitsrechtlich geschuldete Arbeitslohn.

     

    Vom Umwandlungsmodell profitieren beide Seiten

    Zahlen Sie zum Beispiel das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld freiwillig, dann gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zum arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn. In dieser Situation können Sie Fahrtkostenzuschüsse anstelle des freiwilligen Urlaubs- oder Weihnachtsgelds zahlen und die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent berechnen und abführen.