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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Atlas-Verfahren: Die Codierungen 9DEG und 9DEH gibt es nicht mehr

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster

    | Bei der Ausfuhr von zugelassenen Fahrzeugen in ein Land außerhalb der EU (Drittland) ist die Vorlage eines internationalen Zulassungsscheins zur Verwendung des Ausgangsvermerks als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke nicht mehr erforderlich. Das bewirkt eine Änderung in den §§ 9 und 10 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Die Unterlagencodierungen 9DEG und 9DEH wurden daher zum 10. August 2012 aus der Codeliste I0136 entfernt. Erfahren Sie, was jetzt im Atlas-Verfahren gilt. |

     

    Zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug

    Mit der Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr wird die Erlaubnis zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen erteilt. Dies wird dokumentiert durch

    • die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens („normales Kennzeichen“, Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen zum Beispiel für Probe- oder Überführungsfahrten, rotes Kennzeichen, rotes Oldtimerkennzeichen, grünes Kennzeichen und Ausfuhrkennzeichen) und