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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Praxisfragen zu den neuen Anforderungen an Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster

    | Die neuen Anforderungen zum Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen bewegen die Kfz-Branche. Mehrere Leser haben uns in der Redaktion angerufen und uns Fragen aus ihrer täglichen „Exportpraxis“ gestellt. Fragen werfen insbesondere der Begriff „Für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge“ auf, weil damit zusätzliche Anforderungen an den Belegnachweis verbunden sind. Weiter wollten Leser wissen, ob die neue Movement Reference Number (MRN) auch auf der Fahrzeugrechnung stehen muss. Der folgende Beitrag liefert die Antworten. |

    Für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug

    Mit der Zulassung eines Kfz wird die Erlaubnis zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen erteilt. Dies wird nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV]) dokumentiert durch

    • die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens („normales Kennzeichen“, Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen zum Beispiel für Probe oder Überführungsfahrten, rotes Kennzeichen, rotes Oldtimerkennzeichen, grünes Kennzeichen und Ausfuhrkennzeichen) und