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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Belegnachweis bei Exporten in Drittländer ohne besonderes Ausfuhrkennzeichen

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund und StB Lars Fuisting, Fachwerk Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf

    | Ausfuhrlieferungen von Fahrzeugen ohne besonderes Ausfuhrkennzeichen können nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn weitere Bescheinigungen beigebracht werden, die in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geregelt sind. Eine - nur scheinbare - Diskrepanz zwischen gesetzlicher Regelung und behördlicher Prüfungspraxis sowie sprachliche Hürden rechtfertigen keine Ausnahme. Das hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein auf die Anfrage eines Branchenverbands klargestellt. |

    Anfrage eines Branchenverbands

    Kfz-Exporteure haben die Frage gestellt, ob für die Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrzeugausfuhr ohne Ausfuhrkennzeichen mit der Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren

    • der Ausgangsvermerk als alleiniger Ausfuhrnachweis ausreicht oder