· Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen
Belegnachweis bei Exporten in Drittländer ohne besonderes Ausfuhrkennzeichen
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund und StB Lars Fuisting, Fachwerk Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf
| Ausfuhrlieferungen von Fahrzeugen ohne besonderes Ausfuhrkennzeichen können nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn weitere Bescheinigungen beigebracht werden, die in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geregelt sind. Eine - nur scheinbare - Diskrepanz zwischen gesetzlicher Regelung und behördlicher Prüfungspraxis sowie sprachliche Hürden rechtfertigen keine Ausnahme. Das hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein auf die Anfrage eines Branchenverbands klargestellt. |
Anfrage eines Branchenverbands
Kfz-Exporteure haben die Frage gestellt, ob für die Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrzeugausfuhr ohne Ausfuhrkennzeichen mit der Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren
- der Ausgangsvermerk als alleiniger Ausfuhrnachweis ausreicht oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig