· Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen
BMF erkennt weitere ATLAS-Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweise an
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Lehrbeauftragter, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Das BMF hat den Katalog der ATLAS-Ausgangsvermerke, die für umsatzsteuerliche Zwecke als Ausfuhrnachweis anerkannt werden sollen, erweitert. Erfahren Sie nachfolgend, welche weiteren ATLAS-Ausgangsvermerke künftig als Ausfuhrnachweis taugen. |
Vier neue Ausfuhrnachweise
Das BMF hat den Katalog der ATLAS-Ausgangsvermerke, die für umsatzsteuerliche Zwecke nunmehr als Ausfuhrnachweis anerkannt werden sollen, um vier Ausfuhrnachweise erweitert. Dazu hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) um einen neuen Abschnitt 6.7a. ergänzt (BMF, Schreiben vom 23.1.2015, Az. IV D 3 - S 7134/07/10003-02, Abruf-Nr. 143772).
Übersicht / Katalog der Ausfuhrnachweise |
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