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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Exporte sofort richtig buchen - auch wenn die Nachweise erst später kommen!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Lehrbeauftragter, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Der BFH stellt in einem neueren Urteil noch einmal klar, welche Voraussetzungen seines Erachtens an den Beleg- und Buchnachweis zu stellen sind, damit ein Exportgeschäft als Ausfuhrlieferung steuerfrei bleibt. |

    Steuerfreie Ausfuhrlieferungen anerkannt

    Der BFH hatte über folgenden - komprimiert dargestellten - Sachverhalt zu entscheiden:

     

    • Der Sachverhalt im Urteilsfall

    Der Kläger (K) lieferte Gegenstände in das Ausland und behandelte die Lieferungen als Ausfuhrlieferungen steuerfrei. K verbuchte die Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Lieferungen steuerpflichtig seien, da K den Beleg- und Buchnachweis aufgrund ungenauer Angaben nicht erbracht habe, und versagte die Steuerfreiheit.