23.01.2014 · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen
Nachweis der Steuerbefreiung jetzt durch elektronische Belege
| Der Nachweis der Steuerbefreiung von Kfz-Lieferungen in Drittstaaten außerhalb der EU (Ausfuhrlieferungen) erforderte bislang einen „papierintensiven Belegaustausch“. Der gehört jetzt der Vergangenheit an! Das BMF akzeptiert nunmehr auch hier – wie bei der neuen Gelangensbestätigung – elektronische Belege. |
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