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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Neue Anforderungen an den Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster

    | Der Gesetzgeber hat die Nachweispflichten für die Steuerbefreiung von Ausfuhren in Drittländer (Ausfuhrlieferung) an das zollrechtliche „ATLAS-Verfahren“ angepasst und für den Buch- und Belegnachweis zum Teil neue Anforderungen definiert. Für Ihr Tagesgeschäft bedeutet das: Sie müssen die neuen Regeln kennen und bei Fahrzeuglieferungen in Länder außerhalb der EU spätestens ab dem 1. April 2012 anwenden. |

    Rechtlicher Hintergrund und zeitlicher Rahmen

    Die neuen Regeln beruhen auf einer Änderung der §§ 9 bis 11, 13 und 17 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zum 1. Januar 2012. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren („ATLAS-Ausfuhr“) angepasst.

     

    Für die Umsetzung der neuen Regeln in der Praxis gewährte das BMF eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2012 (BMF, Schreiben vom 9.12.2011, Az. IV D 3 - S 7141/11/10003; Abruf-Nr. 114191). Mittlerweile hat das BMF auch inhaltlich zu den neuen Regeln Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 6.2.2012, Az. IV D 3 - S 7134/12/10001; Abruf-Nr. 120533). Demnach gilt ab dem 1. April 2012 Folgendes: