· Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen
Praxisfrage zur zoll- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Kfz-Exporten in Drittländer
| Ein Leser hat sich mit einer Praxisfrage zur zoll- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Kfz-Exporten in Drittländer an die Redaktion gewandt. Er möchte wissen, ob die Belege, die er zur Kontrolle der Warenausfuhr erhebt, für die steuerfreie Lieferung ausreichend sind. Unser Experte, Steuerberater Hans-Georg Janzen aus Münster kommt in seiner Antwort zu dem Ergebnis, dass in zwei der drei angesprochenen Fälle das PDF-Dokument „Ausgangsvermerk“ für den Nachweis der Warenausfuhr ausreicht. |
Praxisfrage unseres Lesers
In diesem Jahr haben wir vermehrt Kfz-Exporte in Drittländer (nicht in EFTA-Staaten [Anm. der Redaktion: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein]). Laut Zollamt wird für den Export in mehreren Kategorien entschieden. Der Text wird vom Zollamt vorgegeben:
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Warenausfuhr auf eigener Achse Warenausfuhr auf Transportmitteln 2.1.1 Bei Warenausfuhr auf eigener Achse wird nach 2 Kategorien in der Zollerklärung entschieden:
2.2.1 Die Warenausfuhr auf Transportmitteln erfolgt in der Regel per LKW oder PKW mit Anhänger.
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