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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Aufmerksamkeiten bis 40 Euro an Kunden oder Geschäftspartner bleiben ab sofort steuerfrei

    | Sie können Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner Ihres Autohauses mit der 30-prozentigen Pauschalsteuer versteuern, damit der Bedachte den Wert der Zuwendung nicht als Einnahme versteuern muss. Eine Verfügung der OFD Frankfurt sorgt nun für eine Erleichterung: Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner bis 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses sind ab sofort steuerfrei. |

     

    Bundesweit abgestimmte Verfügung der OFD Frankfurt

    Bundesweit vertritt die Finanzverwaltung jetzt die Auffassung, dass Kunden und Geschäftspartner beim Erhalt von Aufmerksamkeiten Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Das ergibt sich aus einer Verfügung der OFD Frankfurt (Verfügung vom 10.10.2012, Az. S 2297b A - 1 - St 222; Abruf-Nr. 123841).

     

    Mit anderen Worten: Für Zuwendungen an Dritte muss keine Pauschalsteuer abgeführt werden, wenn es sich bei den Präsenten um Aufmerksamkeiten handelt. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen im Wert von maximal 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer, die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden (R 19.6 Lohnsteuer-Richtlinien 2011).

     

    • Beispiel

    Sie schenken einem Geschäftspartner zum Geburtstag eine CD-Sammlung für 37,99 Euro. Folge: Für die Zuwendung der CD fällt keine Pauschalsteuer an, weil es sich um eine Aufmerksamkeit aus besonderem Anlass handelt.

    Pauschalsteuer durch richtige Aufzeichnungen vermeiden

    Entscheiden Sie sich für die Ermittlung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Nichtarbeitnehmer, sollten Sie spezielle Aufzeichnungen zu Aufmerksamkeiten bis 40 Euro aus besonderem Anlass führen. So können diese Kosten aus der Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer ausgegliedert werden.

     

    • Beispiel

    Das Konto Geschenke weist einen Saldo von 12.000 Euro auf. Sie haben während des Jahres Aufzeichnungen zu bloßen Aufmerksamkeiten an Kunden und Geschäftspartner geführt (Rechnungskopie, Anlass für die Zuwendung). Daher können Sie 4.000 Euro ausgliedern. Die Pauschalsteuer wird nur für 8.000 Euro fällig.

    PRAXISHINWEIS | Es besteht Hoffnung, dass auch die Pauschalsteuer für Geschenke bis 35 Euro (brutto), die Sie Kunden und Geschäftspartnern ohne persönlichen Anlass zuwenden, entfällt. Denn dazu ist ein Verfahren beim BFH anhängig (Az. VI R 52/11). Mit einem Einspruch und einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens halten Sie sich hier alle Chancen offen.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 12 | ID 37706800