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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer verfassungsgemäß?

    | Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz entfiel ab 2008 die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe. Vor dem BFH wird nun darüber gestritten, ob diese Neuregelung verfassungsgemäß ist. |

     

    Nach Ansicht des FG Hamburg in erster Instanz sind zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung angebracht, sie ist aber nicht verfassungswidrig (FG Hamburg, Urteil vom 29.2.2012, Az. 1 K 48/12; Abruf-Nr. 121320). Nun muss der BFH entscheiden (Az. I R 21/12).

     

    PRAXISHINWEIS | Legen Sie gegen Ihren Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid und gegen Ihren Gewerbesteuermessbescheid (nicht Gewerbesteuerbescheid) Einspruch wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ein. Beantragen Sie gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf das beim BFH anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen I R 21/12.