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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Ab 2019 gelten neue Schwellenwerte für die Einteilung von Kfz-Betrieben in Größenklassen

    von WP/StB Dr. Jürgen Troost und StB/StOAR a. D. Heinz-Wolfgang Oeding, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster

    | Die Finanzverwaltung hat für den Prüfungsturnus 2019-2021 die Schwellenwerte (Umsatzerlöse und steuerlicher Gewinn) für die Einteilung der Betriebe in 3 Größenklassen zwischen 7,5 Prozent und 10,53 Prozent erhöht. Das dient dem Ziel, die Zahl der Großbetriebe überschaubar zu halten, um diese lückenlos prüfen zu können. Daneben geht es der Finanzverwaltung darum, ihre Prüfungsdienste und Betriebsprüfer-Kapazitäten so steuern und planen zu können, dass das Recht möglichst einheitlich angewendet wird. |

     

    Die neuen Schwellenwerte für Groß-, Mittel und Kleinbetriebe im Kfz-Gewerbe (mit den prozentualen Steigerungen gegenüber dem Prüfungsturnus 2016-2018 in der Klammer) lauten ab dem 01.01.2019:

     

    • Einteilung in Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe ab 2019

    Betriebsart

    Betriebsmerkmale in Euro

    Großbetriebe

    Mittelbetriebe

    Kleinbetriebe

    Kfz-Handel inkl. Service

    (Handelsbetriebe)

    Umsatzerlöse oder

     

    steuerlicher Gewinn über

    8.600.000

    (+ 7,5 %)

    335.000

    (+ 8,1 %)

    1.100.000

    (+ 10 %)

    68.000

    (+ 9,7 %)

    210.000

    (+ 10,53 %)

    44.000

    (+ 10 %)

    Instandhaltung und Reparatur (Andere Leistungsbetriebe)

    Umsatzerlöse oder

     

    steuerlicher Gewinn über

    6.700.000

    (+ 8,1 %)

    400.000

    (+ 8,1 %)

    910.000

    (+ 8,33 %)

    77.000

    (+ 10 %)

    210.000

    (+ 10,53 %) 44.000

    (+ 10 %)