· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Ab 2019 gelten neue Schwellenwerte für die Einteilung von Kfz-Betrieben in Größenklassen
von WP/StB Dr. Jürgen Troost und StB/StOAR a. D. Heinz-Wolfgang Oeding, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster
| Die Finanzverwaltung hat für den Prüfungsturnus 2019-2021 die Schwellenwerte (Umsatzerlöse und steuerlicher Gewinn) für die Einteilung der Betriebe in 3 Größenklassen zwischen 7,5 Prozent und 10,53 Prozent erhöht. Das dient dem Ziel, die Zahl der Großbetriebe überschaubar zu halten, um diese lückenlos prüfen zu können. Daneben geht es der Finanzverwaltung darum, ihre Prüfungsdienste und Betriebsprüfer-Kapazitäten so steuern und planen zu können, dass das Recht möglichst einheitlich angewendet wird. |
Die neuen Schwellenwerte für Groß-, Mittel und Kleinbetriebe im Kfz-Gewerbe (mit den prozentualen Steigerungen gegenüber dem Prüfungsturnus 2016-2018 in der Klammer) lauten ab dem 01.01.2019:
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Betriebsart | Betriebsmerkmale in Euro | Großbetriebe | Mittelbetriebe | Kleinbetriebe |
Kfz-Handel inkl. Service (Handelsbetriebe) | Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über | 8.600.000 (+ 7,5 %) 335.000 (+ 8,1 %) | 1.100.000 (+ 10 %) 68.000 (+ 9,7 %) | 210.000 (+ 10,53 %) 44.000 (+ 10 %) |
Instandhaltung und Reparatur (Andere Leistungsbetriebe) | Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über | 6.700.000 (+ 8,1 %) 400.000 (+ 8,1 %) | 910.000 (+ 8,33 %) 77.000 (+ 10 %) | 210.000 (+ 10,53 %) 44.000 (+ 10 %) |
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