· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
So wirken die neuen Betriebs-Größenklassen ab 2016 auf den Prüfungsturnus im Kfz-Handel
von WP/StB Dr. Jürgen Troost und StB/StOAR a.D. Heinz-Wolfgang Oeding, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster
| Die Finanzverwaltung hat für den dreijährigen Prüfungsturnus 2016-2018 die Schwellenwerte für die Einteilung in Größenklassen um rund zehn Prozent erhöht. Die Maßnahme dient wohl in erster Linie dem Ziel, Großbetriebe lückenlos prüfen zu können. Dazu muss deren Zahl überschaubar bleiben. Mittlere und kleinere Betriebe müssen dagegen auch künftig in der Regel nicht mit häufigeren Besuchen des Betriebsprüfers rechnen. |
Drei Größenklassen
Die Finanzverwaltung unterteilt die Betriebe wie bisher in Groß-, Mittel- und Klein-/Kleinstbetriebe. Aber Vorsicht: Diese Einteilung darf nicht verwechselt werden mit der Einteilung in entsprechende Größenkategorien nach dem HGB für Zwecke der Jahresabschlusserstellung, Prüfung und Offenlegung.
Sinn der Einteilung der Finanzverwaltung ist, die Prüfungsintensität nach der Größe zu staffeln. So sieht die Betriebsprüfungsordnung (BpO) vor, dass bei Großbetrieben eine Anschlussprüfung, also eine lückenlose Prüfung vorgenommen werden soll.
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