· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Richtiges Vorgehen bei Androhung eines Verzögerungsgelds
| Wenn Sie dem Betriebsprüfer die geforderten Unterlagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen können, riskieren Sie ein Verzögerungsgeld von mindestens 2.500 Euro. Gegen die Androhung des Verzögerungsgelds ist kein Einspruch möglich, weil die Androhung kein angreifbarer Verwaltungsakt ist, entschied das FG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 29.7.2011, Az: 1 V 1151/11 ; Abruf-Nr. 112753 ). |
PRAXISHINWEIS | Suchen Sie in einem solchen Fall das Gespräch mit dem Betriebsprüfer und dessen Vorgesetzen. Erklären Sie, warum die Beschaffung der Unterlagen zeitaufwändig ist und beantragen Sie eine entsprechende Fristverlängerung. Damit sollte sich das Verzögerungsgeld vermeiden lassen. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 28717730