· Fachbeitrag · Bilanz
Bilanzberichtigung und -änderung: So nehmen Sie dem Betriebsprüfer „den Wind aus den Segeln“
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellt der Prüfer immer wieder fehlerhafte Bilanzansätze fest, die zu korrigieren sind. Das verursacht oft hohe Steuernachzahlungen. Die sollten Sie als Autohaus-Inhaber aber nicht kampflos hinnehmen. Mithilfe der Bilanzänderung können Sie der Steuernachzahlung nämlich „gegensteuern“ ‒ und zwar so, dass sich die Nachzahlung im besten Fall auf null Euro reduziert. Wie das geht, und welche Spielregeln Sie rund um Bilanzberichtigung und -änderung kennen und beachten müssen, zeigt Ihnen ASR. |
Es gibt zwei Korrekturmöglichkeiten bei der Bilanz
Während das Handelsrecht keine gesetzliche Regelung zur Korrektur einer Bilanz kennt, müssen Sie steuerlich zwischen einer Bilanzberichtigung und einer Bilanzänderung unterscheiden:
- 1. Bilanzberichtigung: Bei der Bilanzberichtigung wird ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt (§ 4 Abs. 2 S. 1 HS. 1 EStG).
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