· Fachbeitrag · Bilanz/Leasing
Leasingrückläufer: Neues im Zusammenhang mit Leasing-Restwertmodellen des VW-Konzerns
von WP/StB Dr. Jürgen Troost, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster
| Die bilanzielle Behandlung von Rücknahmeverpflichtungen aus Leasinggeschäften ist nach wie vor höchst umstritten. Im April 2018 hat sich die OFD Nordrhein-Westfalen (NRW) zu den Leasing-Restwertmodellen des VW-Konzerns geäußert. Die auf Bund-/Länder-Ebene abgestimmte Verfügung schränkt die Rückstellungmöglichkeiten von Kfz-Händlern ein, die am Leasing-Restwertmodell der Audi AG teilnehmen. Lesen Sie, was künftig gelten soll und was betroffene Händler tun sollten. |
Bilanzierung von Rückkaufsoptionen grundsätzlich anerkannt
Die Finanzverwaltung erkennt an, dass ein Kfz-Händler, der der Leasinggesellschaft eine Rückkaufoption zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasingvertrags anbietet, hierfür ein Optionsentgelt erhält, das nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Verbindlichkeit zu passivieren ist (OFD NRW, Verfügung vom 24.04.2018, Az. S 2137 ‒ 2012/0007 ‒ St 143, Abruf-Nr. 206625).
Die Leasinggesellschaft hat entsprechend spiegelbildlich ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut anzusetzen. Wird im ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Kfz-Händler und Leasinggesellschaft kein gesondertes Optionsentgelt vereinbart, muss der Wert durch Schätzung ermittelt werden.
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